Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz

Ausweg durch sogenannte "Drittmittel"?

Als Drittmittel wird in der Schuldnerberatung das Geld (die Mittel) bezeichnet, das weder von Ihnen noch von den Gläubigern stammt. Sie erhalten die Mittel also von einem „Dritten“, der erstmal nichts mit dem bisherigen Schuldverhältnis zu tun hat. Drittmittel können nützlich sein, um mit Gläubigern eine Einigung zu verhandeln. Gerade, wenn Sie kein oder nur wenig pfändbares Einkommen haben, kann das eine Möglichkeit sein, Ihre Schulden auch ohne Privatinsolvenz loszuwerden. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen dabei helfen, die passenden Drittmittel zu finden und zu beantragen, einen guten Gesamtplan zur Entschuldung aufzustellen und die Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen.

Mithilfe von Drittmitteln können Sie Ihren Gläubigern eine Einmalzahlung anbieten, auch wenn Sie nicht die ganze Schuld begleichen können. Für eine sofortige Einmalzahlung, auf die die Gläubiger sonst keinen Zugriff hätten, sind manche Gläubiger bereit, auf den Rest der Forderung zu verzichten. Eine Drittmittelzahlung ermöglicht also oft einen Vergleich oder Ratenzahlungen mit kurzer Dauer. So ein Vergleich muss vor einer Zahlung ganz klar schriftlich von beiden Seiten festgehalten werden. Am besten, Sie lassen sich dabei von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen! Über unsere Beratungsstellensuche finden Sie Stellen in Ihrer Nähe.

Drittmittel bringen so gut wie immer auch Risiken mit sich. Welche das sind, wird im Folgenden beschrieben:

Drittmittel aus dem eigenen Umfeld
Drittmittel von Stiftungen
Arbeitgeberdarlehen
Mittel von Banken (Umschuldung)
Darlehen durch das Jobcenter

Drittmittel aus dem eigenen Umfeld

Eine Möglichkeit sind Mittel aus dem sozialen Umfeld, zum Beispiel von Freunden oder  Familie. Gerade, wenn Sie vermögende Familienmitglieder haben, ein vorgezogenes Erbe in Anspruch nehmen können oder Ihnen selbst noch jemand Geld schuldet, das Sie bisher nicht eingefordert haben. Drittmittel aus dem privaten Umfeld sollten Sie nur von denjenigen nehmen, denen die Summe nicht wehtut oder die eine Zeit warten können, bis sie diese wieder zurückerhalten.

Achtung: Auch Freunde und Verwandte wollen dieses Geld in der Regel irgendwann wieder zurück bekommen. Auch wenn Sie hier normalerweise keine Zinsen befürchten müssen, kann ein solcher Deal Beziehungen stark belasten und sie sozialem Druck aussetzen. Nehmen Sie sich deshalb unbedingt die Zeit, genau zu besprechen, unter welchen Konditionen Sie das Geld bekommen und halten Sie Ihre Absprachen schriftlich fest.

Drittmittel von Stiftungen

Manche Stiftungen haben die Aufgabe, ver- und überschuldeten Menschen bei der Entschuldung oder in besonderen finanziellen Schwierigkeiten zu helfen.

In einigen Bundesländern gibt es Stiftungen für Menschen, die straffällig waren und denen die Resozialisierung nach einem Gefängnisaufenthalt erleichtert werden soll, z.B. in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen. Manche Stiftungen verschenken ihr Geld, bei anderen Stiftungen müssen Sie die Mittel in einem überschaubaren Zeitrahmen zurückzahlen. Außerdem fordern die meisten Stiftungen, dass nachgewiesen wird, dass die Schulden der Vergangenheit angehören und dass keine neuen Schulden mehr entstehen. Im Gegenzug begleiten die Stiftungen den Entschuldungsprozess und bieten teils sogar an, die Verhandlung mit den Gläubigern zu übernehmen.

Achtung: Stiftungen haben meist eine sehr spezifische Zielgruppe und ein Antrag lohnt sich nur, wenn Sie auch die Voraussetzungen erfüllen. Vor einer Antragstellung lohnt es sich genau nachzufragen oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen. 

Arbeitgeberdarlehen

Wer eine Arbeitsstelle hat und sich als verlässlicher Mitarbeiter oder verlässliche Mitarbeiterin erwiesen hat, kann unter Umständen vom Arbeitgeber ein Darlehen oder eine Bonuszahlung zur Schuldenbereinigung erhalten. Für viele Arbeitgeber ist ein Darlehen nicht nur eine gute Möglichkeit zu Mitarbeiterbindung, sondern die beste Vorsorge, um Lohnpfändungen zu vermeiden, die viel mehr Arbeit und Haftungsrisiken bedeuten.

Achtung: Bei einem Darlehen wird Ihr Arbeitgeber in der Regel monatliche Rückzahlungsraten von Ihrem Lohn abziehen. Hier muss sichergestellt sein, dass das übrige monatliche Gehalt zum Leben reicht. Am besten, Sie richten sich maximal nach dem pfändbaren Betrag nach der Pfändungstabelle.

Mittel von Banken (Umschuldung)

Banken sprechen von einer Umschuldung, wenn ein neuer Kredit aufgenommen wird, um damit andere Schulden zu begleichen. Suchen Sie zunächst immer das Gespräch mit Ihrer Hausbank, bzw. der Bank, bei der Sie Schulden haben. Häufig bietet Ihnen eine Bank einen günstigeren Umschuldungskredit an, wenn Sie z.B. lange einen teuren Dispokredit in Anspruch nehmen.

Es handelt sich bei einer Umschuldung nicht um klassische Drittmittel, wenn die Bank selbst einer Ihrer Gläubiger ist. Im besten Fall könnten Sie so durch niedrigere Zinsen bei einem neuen Ratenkredit sogar mit der gleichen monatlichen Rückzahlung die Schulden schneller loswerden. Im Zweifel kann die Umschuldung aber auch mit einer Erhöhung der Kreditsumme verbunden sein, zum Beispiel wenn Sie 2.000 Euro Dispo mit 4.000 Euro Ratenkredit ablösen. Eine solche Erhöhung der Kreditsumme birgt die Gefahr, dass die Umschuldung nur zu einer noch höheren Verschuldung führt. Prüfen Sie deshalb, ob sich das Angebot der Bank tatsächlich lohnt.

Ein anderes Modell kann sein, dass Sie einen Ratenkredit bei einem neuen Kreditinstitut aufnehmen, mit dem Sie bisher keine Geschäftsbeziehung haben. Diesen Ratenkredit können Sie nutzen, um sich mit allen Ihren Gläubigern zu vergleichen. Der Vorteil ist, dass die Schulden zwar jetzt nur noch bei einem Gläubiger liegen – aber sie sind natürlich immer noch da.

Achtung:

  • Da Banken vor der Kreditvergabe stets eine Bonitätsauskunft einholen (z.B. bei der SCHUFA), dürfte es schwer sein, einen wirklich günstigen Kredit für eine Umschuldung zu erhalten, wenn Sie bei der Bank nicht sowieso schon Schulden haben und dadurch für die Bank eine geregelte Rückzahlung in Aussicht steht.
  • Auch können Rückzahlungsraten und/oder Zinsen so hoch sein, dass an anderer Stelle nicht mehr genug Geld zur Verfügung steht und weitere Schulden entstehen. Hier kann es hilfreich sein, zuvor einen Haushaltsplan aufzustellen und zu prüfen, wie viel Geld Sie im Monat zur Seite legen und für die Raten einsetzen können.

Darlehen durch das Jobcenter

Wer Mietschulden hat  und Bürgergeld bezieht, hat die Möglichkeit, ein Darlehen des Jobcenters nach §22 SGB II zu beantragen. Das Jobcenter übernimmt in diesem Fall die Mietschulden, wenn sonst ein Verlust des Wohnraums droht. Das Darlehen ist in der Regel zinsfrei und wird in monatlichen Raten anteilig von den Bürgergeldleistungen abgezogen.

Achtung: Mit einem Darlehen vom Jobcenter können nicht alle Schulden reguliert werden, sondern nur als Hilfe zur Sicherung der Wohnung bei aktuellen Mietschulden und zur Hilfe bei Stromschulden oder Energieschulden.

WICHTIG:

Drittmittel sollten NIE genutzt werden um reflexhaft auf Mahnungen zu reagieren und nur einzelne Gläubiger zu beruhigen. Nutzen Sie die Drittmittel immer, um Ihre gesamte Schuldensituation zu regulieren!

Bild gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Autor
Patrick Stahl

Patrick Stahl ist Projektmitarbeiter der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. und Schuldnerberater.

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