Was ist der Unterschied zwischen
Schuldnerberatung und Insolvenzberatung? 

Lange Zeit wurde nur der Bergiff "Schuldnerberatung" genutzt, wenn es darum ging, Menschen mit Schulden zu beraten. Der Begriff "Insolvenzberatung" kam erst auf, als im Jahr 1999 die Insolvenzordnung (InsO) als Gesetz in Kraft trat. Heute bezieht sich die Unterscheidung meist auf die so genannte staatliche Anerkennung als Insolvenzberatungsstelle nach §305 InsO einerseits und die Schuldnerberatungsstelle ohne staatliche Anerkennung andererseits. Diese künstliche Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung ist geschichtlich gewachsen und dürfte ihnen so deutlich getrennt in der Realität kaum begegnen:

  • eine gute Schuldnerberatungsstelle wird immer auch das Insolvenzverfahren als eine von vielen Möglichkeiten zur Regulierung Ihrer Schulden in Betracht ziehen und Sie umfassend hierüber informieren.
  • eine gute Insolvenzberatungsstelle wird Sie umgekehrt genauso über Regulierungsmöglichkeiten ohne Insolvenzverfahren aufklären und sie nicht zu einem Verfahren drängen, denn mit einer "schnellen Entschuldung" ist kaum jemandem geholfen. 

Was bedeuten "staatlich anerkannt" oder
"anerkannt nach §305 InsO"? 

Mit der Insolvenzordnung (InsO) wurde 1999 in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, Schulden unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich reguliert zu bekommen und eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Eine Voraussetzung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass Sie vorher versucht haben, sich außergerichtlich (also ohne das Gericht) mit Ihren Gläubigern zu einigen.

Da das Insolvenzrecht an vielen Stellen sehr kompliziert ist, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine "geeignete Stelle" oder eine "geeignete Person" diesen Einigungsversuch begleitet haben muss. Nicht Sie als Schuldnerin oder Schuldner müssen deshalb bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nachweisen, dass sie versucht haben sich zu einigen und dass dieser Versuch gescheitert ist, sondern eben diese geeignete Stelle oder Person.

Wer eine Anerkennung als "geeignet" nach §305 InsO erhält, müssen die einzelnen Bundesländer bestimmen. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass die Regelungen über die Anerkennung in jedem Bundesland anders aussehen können. 

  • Um als geeignete Stelle anerkannt zu werden, müssen die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in vielen Bundesländern nachweisen, dass sie qualifiziertes Personal beschäftigen, umfassende Erfahrungen und Rechtsberatung vorweisen können.
  • Als geeignete Person werden meist z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer anerkannt. 

    Wer bietet eine kostenlose Beratung an? 

    In ganz Deutschland gibt es kostenlose Beratungsangebote für ver- und überschuldete Menschen.

    • Staatliche Finanzierung: Die meisten Beratungsstellen bekommen Zuschüsse von den Bundesländern bzw. den Städten und Gemeinden, in denen die Ratsuchenden wohnen. Oft reicht die staatliche Finanzierung allein aber nicht aus, um die Beratung kostenlos anzubieten. In manchen Bundesländern müssen Ratsuchende mit höherem Einkommen deshalb einen kleinen einen Eigenanteil leisten. Fast immer bringen die Träger der Beratungsstelle zudem Eigenmittel ein. 
    • Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Rechtsanwälte können ihre Leistung über die Beratungs- und Prozesskostenhilfe abrechnen, so dass sie für den Ratsuchenden kostenlos bleibt. In der Regel müssen die Ratsuchenden selbst die Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen, die Rechtsanwaltskanzlei wird aber genau sagen können, wo und wie (s.a. Anbieter)
    • Arbeitgeber: Manchmal übernehmen Arbeitgeber die Kosten einer Beratung oder haben eigene Schuldnerberatungskräfte für ihre Angestellten. Dies ist insbesondere bei großen Konzernen der Fall und Teil des Sozialmanagements. 
    • Stiftungen: Einige Stiftungen bieten Unterstützung in Form von Darlehen und Zuschüssen zur Schuldenregulierung an. Die Marianne von Weizsäcker-Stiftung unterstützt darüber hinaus ehemals Süchtige auch kostenfrei bei Verhandlungen mit Gläubigern bei der Schuldenregulierung. Vorsicht: die Beratung durch die Stiftung erfolgt nur, wenn zuvor ein Darlehensantrag über eine andere Beratungsstelle gestellt wird (z.B. Sucht-/ Drogenberatungsstellen, Therapie-/ Nachsorgeeinrichtungen, Bewährungshelfer, Betreuer)
    • Gläubigerfinanzierung: In seltenen Fällen finanzieren große Gläubiger einzelne Projekte oder Beratungsangebote. In der Regel erhält die Beratungsstelle dann einen festen Betrag und weist in Flyern und Broschüren auf den Sponsor hin. 

    Vorsicht: Gerade im Internet locken manche Beratungsstellen damit, dass sie "sofort und schnell" beraten, ein "kostenloses Erstgespräch" oder eine "kostenfreie Schuldenanalyse" anbieten. Oft sind an solche Lockangebote teure Beratungsverträge geknüpft. Informieren Sie sich immer über die gesamten Kosten einer Beratung, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. 

    Welche Ausbildung haben die Beratungskräfte? 

    Üblicherweise haben die Beratungskräfte ein abgeschlossenes Studium. Das ist in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als geeignete Insolvenzberatungsstelle. Darüber hinaus haben die Beratungskräfte eine fachspezifische Zusatzausbildung(en). Neben methodischen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen gehören zu einer solchen Ausbildung die Vermittlung juristischer Fähigkeiten und die Kenntnis aktueller Fachdiskussionen. 

    Klassischerweise teilt sich das Arbeitsfeld in drei verschiedene Berufsgruppen auf: 

    • ein Drittel ausgebildete Sozialpädagogen (m/w/d) und Sozialarbeiter (m/w/d)
    • ein Drittel Juristen (m/w/d) 
    • ein Drittel kommt aus kaufmännischen/ betriebswirtschaftlichen oder verwaltungsnahen Berufen, z.B. aus dem Bankwesen, der Ökotrophologie oder der Verwaltung. Auch viele Soziologen (m/w/d) und Ökonomen (m/w/d) sind in der Beratung aktiv.

    Gibt es ein Gütesiegel oder ein Zertifikat,
    an dem Sie eine gute Beratungsstelle erkennen? 

    Die schlechte Nachricht zuerst: Es gibt leider kein einheitliches Logo oder eine Kennzeichnung, an der sich eine seriös und qualitativ gut arbeitende Beratungsstelle erkennen lässt.

    Die Bezeichnung "Schuldnerberater" ist gesetzlich nicht geschützt. Das heißt, das sich theoretisch erstmal jede Person so nennen kann – ob sie nun fachlich qualifiziert ist oder nicht. Die gute Nachricht ist, dass es mit den Grundsätzen guter Schuldnerberatung ein Leitbild gibt, dem sich viele Beratungskräfte verpflichtet fühlen.

    Darüber hinaus gibt es Qualitätsstandards, denen viele Beratungsstellen verpflichtet sind. Diese sind bundesweit nicht einheitlich, sondern regional unterschiedlich. Grundsätzlich: Qualitätsstandards sind eine gängige Methode, um vergleichbare und hochwertige Leistungen oder Produkte zu erreichen. Allgemein bekannt sind solche Standards zum Beispiel, wenn es um die Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln in die EU geht: Dort gibt es klare Vorgaben, wie lang und schwer eine Gurke sein muss, um in Deutschland verkauft werden zu dürfen. Im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung liegt die Verantwortung für die Qualtätssicherung bei den Anerkennungsbehörden in den Bundesländern, bei den Wohlfahrtsverbänden und bei den einzelnen Trägern verteilt. 

    In einigen Bundesländern stellen z.B. Landesarbeitsgemeinschaften die Beratungsqualität sicher: 

    Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Gute Beratung.

    Müssen Sie eine Beratungsstelle aufsuchen,
    um sich beraten zu lassen? 

    Üblicherweise finden die Beratungsgespräche in den Räumen der Schuldnerberatungsstelle statt. Gerade, wenn Sie nur eingeschränkt mobil sind oder die Entfernung zur nächsten Beratungsstelle sehr weit ist, können auch andere Angebote wahrgenommen werden: 

    • Im Einzelfall – und nur nach ausdrücklicher Terminabsprache und Einverständnis – unternehmen einige Schuldnerberatungskräfte auch Besuche bei den Ratsuchenden zuhause. Vorsicht ist angebracht, wenn Beratungskräfte Ihnen zuhause (teils kostenpflichtige Beratungs)Verträge zur Unterschrift mitbringen. Lesen Sie immer alles genau durch und unterschreiben Sie nur, was Sie genau verstanden haben und womit Sie wirklich einverstanden sind! 
    • Manche Beratungsstellen bieten auch Sprechzeiten in Stadtteilzentren oder mobilen Beratungsstellen (z.B. "Beratungs-Bus") an. 
    • Einige Beratungsstellen bieten Onlineberatung an. Onlineberatung kann eine hilfreiche Möglichkeit sein, sich anonym und kostenfrei Unterstützung zu sichern. 

    Fragen Sie am besten einfach nach, welche Möglichkeiten Ihre zuständige Beratungsstelle anbietet. Auch auf dieser Seite finden Sie viele weitere Informationen zum Beratungsprozess

    Was, wenn Schulden nicht das einzige Problem sind? 

    Finanzielle Sorgen sind auf Dauer für Körper und Seele sehr belastend. Nicht selten führen sie zu Krankheiten und zu Problemen in der Partnerschaft und Familie. Die Fachkräfte in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen wissen um die vielfältigen Auswirkungen von finanziellen Schwierigkeiten auf alle Lebensbereiche. Für Ihre Sorgen und Probleme haben die Fachkräfte ein offenes Ohr und können Ihnen ggf. weitere Hilfestellungen anbieten.

    • Manche Beratungsstellen arbeiten ausschließlich im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung (spezialisierte Beratungsstelle),
    • andere führen die Beratung im Rahmen anderer Schwerpunkte durch wie Familien-, Sozial-, Sucht- oder Migrationsberatung (integrierte Beratungsstelle).

    Fast alle Beratungsstellen sind vor Ort gut vernetzt und können notwendige Kontakte zu anderen Beratungsangeboten herstellen, wenn Sie das möchten. 

    Weitere Infos? Das sind die Grundsätze guter Schuldnerberatung

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