Was passiert, wenn ich meine Schulden nicht zahle?
Schulden nicht bezahlen zu können bedeutet meist Stress und Sorgen vor den Konsequenzen. Dabei existieren Mythen und Halbwahrheiten über schlimme Folgen, vor denen Sie sich in Wahrheit vielleicht gar nicht fürchten müssen. Auf dieser Seite wollen wir damit aufräumen und klarstellen, was passiert und wann welche Folgen drohen:
Der Gläubiger wird versuchen, sich das Geld zu holen
Muss mein Partner/ meine Partnerin auch für meine Schulden zahlen?
Kann ich durch Schulden mein Eigentum verlieren?
Komme ich wegen nicht gezahlter Schulden ins Gefängnis?
Wer erfährt, dass ich verschuldet bin?
Erfährt mein Arbeitgeber von meinen Schulden und kann ich deshalb meine Arbeit verlieren?
Kann ich überhaupt noch Kredite aufnehmen oder Verträge abschließen, wenn ich Schulden habe?
Kann ich durch Schulden meine Wohnung verlieren?
Der Gläubiger wird versuchen, sich das Geld zu holen
Ja, ein Gläubiger wird versuchen, das ihm zustehende Geld zu bekommen. In nahezu jedem Fall einer offenen Rechnung oder (Kredit)rate wird Sie der Gläubiger an die versäumte Zahlung erinnern. Sie erhalten eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung und werden aufgefordert, die Zahlung nachzuholen. Oft erheben Gläubiger dann eine Mahngebühr. Der zu zahlende Betrag wird also größer. Wenn Sie die Forderung weiterhin nicht bezahlen, beauftragen einige Gläubiger ein Inkassounternehmen oder eine Anwaltskanzlei (siehe Seite zu Mahn- und Drohbriefen).
Können Sie weiterhin die offene Forderung nicht bezahlen, leiten Gläubiger, Inkassounternehmen oder Anwaltskanzlei dann früher oder später das Gerichtliche Mahnverfahren ein, wodurch es zur Pfändung kommen kann. Wie schnell es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, ist unterschiedlich und hängt von der Entschlossenheit des Gläubigers ab. In der Regel erhalten Sie zuvor mehrere Zahlungsaufforderungen.
Muss mein Partner/ meine Partnerin auch für meine Schulden zahlen?
Nein. Es ist nur die Person zur Zahlung verpflichtet, auf deren Namen der jeweilige Vertrag läuft. Solange Ihr Partner oder Ihre Partnerin den Kreditvertrag oder Kaufvertrag nicht mitunterschrieben hat bzw. darin (z.B. bei einem Online-Kauf) nicht namentlich genannt ist, ist er/sie auch nicht zur Zahlung verpflichtet. Ihr Partner oder Ihre Partnerin darf auch keine Bürgschaft für Sie abgegeben haben. Er/Sie kann dann natürlich auch nicht gepfändet werden. Das gilt in der Ehe genauso wie in einer Partnerschaft.
Kann ich durch Schulden mein Eigentum verlieren?
Wenn Schulden über längere Zeit nicht wie vereinbart bezahlt werden, können Gläubiger über die Zwangsvollstreckung versuchen an das Geld zu kommen. Dabei kann dann auch Eigentum gepfändet werden. Aber: für das Leben grundlegende Dinge können Ihnen nicht genommen werden. Und die Pfändung muss mehr Geld einbringen als sie an Kosten verursacht. Deswegen werden vor allem sehr wertvolle Gegenstände gepfändet. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Sachpfändung.
Komme ich wegen nicht gezahlter Schulden ins Gefängnis?
Die Sorge, wegen Schulden ins Gefängnis zu kommen, ist in den meisten Fällen unbegründet. Richtig ist, dass einige Inkassounternehmen oder Anwälte in ihren Schreiben mit einer Haftstrafe drohen. Das ist in aller Regel eine leere Drohung.
Um zu verstehen, wann Haft eine mögliche Konsequenz sein könnte, sollten Sie wissen: Haft ist nicht gleich Haft. Es gibt die klassische Freiheitsstrafe. Sie droht bei der Begehung von Straftaten. Die Ersatzfreiheitsstrafe dagegen wird verordnet, wenn eine Geldstrafe zu zahlen ist und nicht geleistet wird. Die dritte und letzte ist die Erzwingungshaft. Erzwingungshaft ist buchstäblich zu verstehen und wird genutzt, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Sobald dieses Verhalten nachgeholt wird, erlischt auch der Haftbefehl.
Nur in ganz bestimmten Fällen führt eine Haftandrohung von Gläubigern also zu einem Haftaufenthalt. Denn meistens kann die Haft durch eine rechtzeitige Reaktion verhindert werden.
In den folgenden Abschnitten beschreiben wir vier Optionen, wann eine Haft als Konsequenz im drohen kann: Geldstrafen, Bußgelder, nicht abgegebene Vermögensauskunft und Eingehungsbetrug. Wenn die folgenden Beschreibungen alle nicht auf Ihre Situation zutreffen, müssen Sie sich um eine mögliche Haft keine Sorgen machen. Und selbst bei den vier Fällen kann ein Gefängnisaufenthalt meist vermieden werden. In jedem Fall gilt: kümmern Sie sich um die Regulierung Ihrer Schulden, bevor die Situation noch schlimmer wird. Es gibt immer eine Lösung und eine Schuldenberatung vor Ort hilft Ihnen gern mit den Gläubigern zu sprechen.
Geldstrafen
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung (oder einem Strafbefehl), die eine Geldstrafe nach sich zieht, besteht die Gefahr einer Ersatzfreiheitsstrafe, wenn nicht gezahlt wird. Deshalb sollten Geldstrafen so schnell wie möglich und vor anderen offenen Forderungen bezahlt werden.
Falls Sie die Geldstrafe nicht rechtzeitig bezahlen können, gibt es zwei Optionen, die bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden können, um die Haft zu vermeiden:
- Antrag auf Ratenzahlung
- Antrag auf Umwandlung in gemeinnützige Arbeit
Bei den Anträgen kann Ihnen die Schuldnerberatung vor Ort helfen.
Wichtig: Möglicherweise können Sie die Höhe der Geldstrafe auch noch deutlich reduzieren! Denn die Höhe einer Geldstrafe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Ist das tatsächliche Einkommen dem Gericht nicht bekannt, wird es geschätzt. Sollte das Einkommen falsch geschätzt sein, müssen Sie sofort handeln und (am besten mit Nachweisen) der Höhe widersprechen, da die Frist bei einem Strafbefehl mit nur zwei Wochen ab Zustellung recht kurz ist. Wenn Sie die Straftat begangen haben, sollten Sie nur einen Teilwiderspruch zur Höhe der Geldstrafe einlegen. Sonst wird bei einem generellen Widerspruch der gesamte Fall neu verhandelt und wenn Ihre Schuld feststeht, kommen nochmal mehr Kosten auf Sie zu.
Bußgelder
Bei Bußgeldern, umgangssprachlich auch Strafzettel genannt, kann im schlimmsten Fall eine Erzwingungshaft drohen, wenn sie nicht bezahlt werden. Anders als bei der Geldstrafe können Sie hier jedoch Ihre Zahlungsunfähigkeit erklären, um die Erzwingungshaft abzuwenden. Falls Sie bei der Formulierung entsprechender Schreiben Hilfe benötigen, können Sie die Schuldnerberatung vor Ort um Unterstützung bitten.
Vermögensauskunft nicht abgegeben
Wer längere Zeit seine Schulden nicht bezahlt, wird früher oder später mit dem Gerichtsvollzieher oder der Gerichtsvollzieherin zu tun haben. Der Gerichtsvollzieher wird Sie normalerweise per Brief auffordern, eine Vermögensauskunft abzugeben. Dafür wird er Ihnen einen Termin vorschlagen. Einen Termin beim Gerichtsvollzieher sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen! Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sollten Sie mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren. Falls Sie das nicht tun, kann hier eine Erzwingungshaft drohen. Der Gerichtsvollzieher hat als Staatsbeamter die Befugnis, einen Haftbefehl zu erwirken. Aber keine Sorge, der Gerichtsvollzieher hat kein Interesse daran, Sie ins Gefängnis zu bringen. Wie weiter oben bereits beschrieben, handelt es sich hier um eine Erzwingungshaft. Die Erzwingungshaft droht nur so lange, bis Sie die Vermögensauskunft nachgeholt haben. Im besten Fall ersparen Sie sich aber diesen Stress und geben die Vermögensauskunft direkt ab.
Eingehungsbetrug
Wer Zahlungsverpflichtungen in dem klaren Bewusstsein eingeht, die Zahlung nicht leisten zu können – also wer etwas kauft, ohne vorzuhaben die Summe zu bezahlen, macht sich wegen Betrugs strafbar. Hier kann neben einer Geldstrafe auch eine „klassische“ Freiheitsstrafe drohen. Wichtig ist dabei, ob Sie das absichtlich machen. Hatten Sie die Absicht, Ihre Schulden komplett zurückzuzahlen, aber durch Ihre aktuelle finanzielle Situation ist Ihnen das nicht mehr möglich? Dann müssen Sie sich in der Regel keine Sorgen um ein Strafverfahren machen. Um wieder einen Überblick über Ihre Finanzen zu erhalten, können Sie unseren Haushaltsplan und Sortierhilfe nutzen und sich bei der Schuldnerberatung vor Ort Unterstützung holen.
Wer erfährt, dass ich verschuldet bin?
Wer von der Verschuldung erfährt, hängt davon ab, wo Ihre Schulden eingetragen sind. Je nachdem haben verschiedene Gruppen Zugriff auf diese Information. Wer in welchen Fällen Ihre Daten sehen kann, haben wir hier in einer Kurzübersicht gesammelt. Darunter finden Sie die ausführlichen Erklärungen.
bei Schufa/ Auskunfteien | im Vollstreckungs-portal/ Schuldner-verzeichnis | bei einer Konto-pfändung | bei einer Lohn-pfändung | ||
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Jeder | nein | ✓ (passiert aber normalerweise nicht) | ✓ (passiert aber normalerweise nicht) | nein | nein |
Banken | Mit Erlaubnis | ✓ | ✓ | ✓ (nur die Bank, bei der das Konto gepfändet wird) | nein |
Unternehmen (vor Vertragsabschluss) | Mit Erlaubnis | ✓ | ✓ | nein | nein |
Arbeitgeber | nein | ✓ (passiert aber normalerweise nicht) | ✓ (passiert aber normalerweise nicht) | nein | ✓ |
Ich | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Schufa und andere Auskunfteien
Die Schufa ist eine Auskunftei. Neben der Schufa gibt es auch andere Auskunfteien, z.B. Creditreform oder CRIF.
Auskunfteien bewerten, wie zuverlässig in der Vergangenheit Rechnungen bezahlt oder Kredite zurückgezahlt wurden. Daraus schätzen sie ein, wie zuverlässig jemand in Zukunft zahlen wird. Dafür speichern sie Informationen über nahezu alle Menschen in Deutschland. Die Daten bekommen sie von Unternehmen. Die Weitergabe Ihrer Daten erlauben Sie diesen Unternehmen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), wenn Sie dort zum Beispiel etwas kaufen. Den Auskunfteien wird dann auch mitgeteilt, wenn eine Forderung nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird. Das passiert jedoch nur, wenn Ihr Gläubiger Vertragspartner der Auskunftei ist. Wenn Sie Schulden bei einem Freund haben, der sehr wahrscheinlich kein Vertragspartner einer Auskunftei ist, werden diese Schulden auch in keiner Auskunftei auftauchen. Wenn Sie dagegen bei einem großen Versandhändler oder einer Bank Schulden haben, ist ein Eintrag in einer Auskunftei wahrscheinlich.
Auskunfteien speichern auch, ob ein P-Konto besteht, oder ob eine Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren erteilt wurde.
Nicht jeder kann die Informationen einsehen, die bei der Auskunftei gespeichert sind. Wer von einer Auskunftei wissen möchte, wie zahlungsfähig Sie nach deren Einschätzung sind, braucht Ihre Erlaubnis. Häufig geben Sie eine solche Erlaubnis mit dem Akzeptieren von AGBs.
Sie können Ihre eigenen Daten bei den Auskunfteien auch einmal jährlich kostenfrei selbst einsehen. Das Lohnt sich vor allem, um sich wieder eine Übersicht über die eigene Verschuldung zu verschaffen. Auf der Seite Sortierhilfe haben wir die Links zur Selbstauskunft bei den vier großen Auskunfteien in Deutschland gesammelt. Aber: Die Angaben von Auskunfteien sind mit Vorsicht zu genießen. Nur, weil in einer Auskunftei keine Schulden eingetragen sind, heißt das noch lange nicht, dass Sie schuldenfrei sind.
Vollstreckungsportal/ Schuldnerverzeichnis
Wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt, gibt es einen Eintrag im Vollstreckungsverzeichnis. Theoretisch kann hier jede Person nachschauen, der Abruf der Daten ist allerdings kostenpflichtig und wird normalerweise nicht von Menschen aus dem eigenen Umfeld abgerufen, sondern eher von potenziellen Kreditgebern oder Auskunfteien. Die Daten bleiben hier bis zu drei Jahre gespeichert.
Insolvenzverzeichnis
Auch die Bekanntmachungen von Insolvenzen werden in einem öffentlichen Verzeichnis gespeichert. Anders als beim Vollstreckungsverzeichnis sind diese Daten für alle kostenfrei zugänglich. Aber auch hier gilt: die wenigsten Menschen gehen regelmäßig die Insolvenzbekanntmachungen durch.
Erfährt mein Arbeitgeber von meinen Schulden und kann ich deshalb meine Arbeit verlieren?
Eine weit verbreitete Befürchtung ist, dass Arbeitgeber kündigen, wenn Schulden bestehen. Hier können wir entwarnen. Weder Schulden noch Lohn- oder Gehaltspfändungen sind ein Kündigungsgrund.
Sollte ein Gläubiger ihr Einkommen pfänden, erfährt Ihr Arbeitgeber aber auf alle Fälle von der Verschuldungssituation. Die Reaktion darauf kann je nach Vorgesetzten unterschiedlich sein. Gerade bei kleinen Betrieben kann eine Lohn- oder Gehaltspfändung ein Mehraufwand für den Arbeitgeber sein, der das Arbeitsklima beeinflussen kann. Denn in diesem Fall ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass er die richtige Höhe des Lohns direkt an die Gläubiger übergibt. Aus der Schuldenberatung kennen wir aber auch Geschichten von Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitenden Unterstützung für den Weg aus den Schulden zusagten.
Ihnen kann also wegen Ihrer Schulden nicht gekündigt werden, aber sie können Einfluss auf das Arbeitsklima haben.
Kann ich überhaupt noch Kredite aufnehmen oder Verträge abschließen, wenn ich Schulden habe?
Grundsätzlich können Sie auch mit Schulden Verträge und Kredite abschließen. Hier werden Sie jedoch in vielen Fällen Absagen erhalten, wenn bei Auskunfteien Zahlungsrückstände oder ein P-Konto gespeichert sind. Das passiert allerdings nicht automatisch bei jedem Vertrag. Zum Beispiel wird Ihr Arbeitgeber selten eine Bonitätsauskunft fordern, wenn Sie mit ihm ein Arbeitgeberdarlehen vereinbaren wollen. Bei Krediten sollten Sie sich die Frage stellen, ob das in der momentanen Situation dringend notwendig ist, gerade wenn Sie bereits Zahlungsausfälle an anderer Stelle haben. Manchmal kann es sinnvoll sein, einen Kredit aufzunehmen, um damit andere Schulden zu begleichen. Bei der Abwägung, ob eine solche Umschuldung in Ihrer Situation eine sinnvolle Option ist, kann Ihnen die Schuldnerberatung vor Ort helfen.
Kann ich durch Schulden meine Wohnung verlieren?
Die gemietete Wohnung zu verlieren ist nur eine Gefahr, wenn Sie Schulden bei ihrem Vermieter haben. Es gibt zwei Fälle, bei denen Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ein außerordentliches Kündigungsrecht hat:
- Sobald Sie mit einem Betrag von mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sind
- Zwei Mietzahlungstermine in Folge nicht ganz gezahlt wurden und der nicht bezahlte Betrag einen „nicht unerheblichen Teil“ der Miete (=eine Mietzahlung) ausmacht.
Beispiel 1:
Kaltmiete 450€
Hanna kann im Januar die Miete nicht ganz zahlen und überweist nur 200€, 250€ bleiben also offen. Im Februar zahlt sie wieder nur 200€ Miete, wieder bleiben 250€ offen. In zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen sind jetzt also mehr als die 450€ Kaltmiete Rückstand entstanden. Damit könnte der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Beispiel 2:
Kaltmiete 450€
Peter zahlt im Februar nur 150€, 300€ bleiben also offen. Im März zahlt er wieder die gesamten 450€, im April ist das Konto aber wieder so leer, dass er wieder 300€ zu wenig zahlt. Im Mai schafft er es wieder die Miete zu zahlen, aber im Juni bleiben diesmal sogar 350€ offen. Peter blieb der Vermieterin also im Februar, im März und im Juni insgesamt 950 € schuldig. Er ist damit also mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand und damit könnte auch hier die Vermieterin eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung zählt in aller Regel zum pfändbaren Vermögen. Das heißt, auch ein Haus oder eine Wohnung kann gepfändet werden, um Schulden zu begleichen. Wer mehr dazu wissen möchte, kann sich genauer über den Ratgeber „Die Immobilie in der Schuldnerberatung“ auf der Vereinsseite der BAG-SB informieren.