Auto pfändbar? Es kommt darauf an

In diesen Fällen können Sie ihr Auto behalten

Wenn ein Gläubiger lange auf sein Geld warten muss, kann er seine Forderung über das gerichtliche Mahnverfahren absichern und dadurch auch die Pfändung von Gegenständen durch den Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin beauftragen. Der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin darf aber nicht alles mitnehmen. Auf der Seite Sachpfändung finden Sie Informationen darüber, was gepfändet werden darf und was nicht.

Beim Auto ist die Frage leider nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich zählt ein Auto als Vermögen und kann dadurch pfändbar sein. Es gibt jedoch Gründe, durch die ein Auto als unpfändbar angesehen werden kann. Die Beurteilung liegt dabei erstmal in der Hand des Gerichtvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin und muss im Zweifel vor Gericht geklärt werden.

1. Möglichkeit: Auto wird für die Arbeit benötigt
2. Möglichkeit: Auto wird aus gesundheitlichen Gründen benötigt
Austauschpfändung bei hohem Wert des Autos
Auto in der Insolvenz
Günstige Alternativen zum Auto

1. Möglichkeit: Auto wird für den Arbeitsweg benötigt

Das Auto kann vor der Pfändung geschützt sein, wenn das Auto für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Denn es wäre ja nicht im Interesse der Gläubiger, eine Arbeitslosigkeit zu verursachen.

Das Auto ist aber nicht nur dann geschützt, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin das Auto benötigt, sondern auch, wenn es von einer Person benötigt wird, mit der der Schuldner oder die Schuldnerin in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt. Ein gemeinsamer Haushalt bedeutet hier auch gemeinsames Wirtschaften. Ob eine reine Wohngemeinschaft dazu zählt ist noch nicht geklärt, jedenfalls aber fallen Familienmitglieder, Beziehungspartner und andere Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft unter den Schutz. Dieser Schutz gilt auch, wenn das Auto für eine Berufsausbildung oder Fortbildung benötigt wird.

In der Vergangenheit gab es auch schon Fälle, bei denen das Auto als unpfändbar angesehen wurde, wenn der Arbeitsweg zwar ohne Auto erreichbar wäre, das Auto aber gebraucht wird, um neben der Sorge um die Familie überhaupt arbeiten gehen zu können. Zum Beispiel kann der PKW notwendig für Alleinerziehende sein, um das Kind in eine Betreuung zu bringen, damit sie zur Arbeit gehen können (zur Gerichtsentscheidung)

Wichtig: Das Auto wird nur dann als unpfändbar angesehen, wenn der Weg zum Arbeitsplatz anders nicht zumutbar ist. Hierfür gibt es keine genaue Definition ab wann das der Fall ist. Die Unzumutbarkeit muss im Einzelfall vom Schuldner oder der Schuldnerin dargelegt werden. Einfluss auf die Frage, ob der Weg ohne PKW zumutbar ist oder nicht, nimmt vor allem die Distanz zur Arbeitsstelle, die Arbeitszeiten und die öffentliche Verkehrsanbindung.

2. Möglichkeit: Auto wird aus gesundheitlichen Gründen benötigt

Auch, wenn wegen einer Krankheit das Auto als Hilfe benötigt wird, kann ein Auto unpfändbar sein. Wann genau das Auto als „notwendige Hilfe“ angesehen werden kann, ist nicht klar geregelt, ein Urteil hat in der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass es nicht ausreicht, wenn das Auto regelmäßig für die Fahrt zu einem Arzt benötigt wird. Wichtig ist, dass kein anderes Transportmittel, wie zum Beispiel Bus und Bahn, zur Verfügung steht (weil es keine Anbindung gibt, die erreichbar ist, oder aus gesundheitlichen Gründen diese Transportmittel nicht nutzbar sind). (Zur Gerichtsentscheidung)

Austauschpfändung bei hohem Wert des Autos

Sollten Sie ihr Auto aus einem der oben genannten Gründe benötigen und Ihr Auto hat noch einen hohen Wert, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Austauschpfändung. In der Austauschpfändung wird Ihr Auto zwar gepfändet, sie bekommen aber ein weniger wertvolles Ersatzfahrzeug gestellt oder einen Vorschuss des Geldbetrages, um sich selbst ein günstigeres Auto zu beschaffen. Generell gilt hier aber: das ist nur zulässig, wenn Ihr Auto einen deutlich höheren Wert hat als der Ersatz. Gleichzeitig muss der Ersatz eine ähnlich lange Lebensdauer haben wie Ihr Auto. (zur Gerichtsentscheidung)

Auto in der Insolvenz

In der Insolvenz gelten grundsätzlich die gleichen Regeln zur Pfändbarkeit, allerdings entscheidet dann der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin über die Verwertung bzw. Pfändbarkeit – und nicht, wie zuvor der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.

Das Auto kann unter Umständen mit unpfändbaren Mitteln aus der Insolvenz „herausgekauft“ werden. Wenn das Auto zum Beispiel nur noch einen Restwert von 2.500 Euro hat, können Sie über diesen Betrag mit dem Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalterin meist eine Ratenzahlung vereinbaren, damit das Auto in Ihrem Besitz bleibt. Das Problem: die unpfändbaren Mittel (also das Geld, das Sie zur freien Verfügung haben, um die Ratenzahlung zu bedienen) sind so berechnet, dass man in der Regel nicht viel finanziellen Spielraum hat. Ein zu hoher Betrag, der dann eventuell in hohen Raten abbezahlt werden muss, kann zum Risiko für neue Schulden werden. Wie hoch der pfändungsfreie Betrag bei Ihrem Einkommen ist, finden Sie in der Pfändungstabelle. Die Ratenvereinbarung sollte außerdem nicht länger gehen als das Insolvenzverfahren.

Günstige Alternativen zum Auto

Für den Fall, dass die Autopfändung bei Ihnen nicht vermeidbar ist, gibt es zumindest eine gute Nachricht: in den meisten Fällen ist das Auto nicht alternativlos. Die Alternativen sind sogar oft günstiger, denn zur ganzen Rechnung gehören beim Auto nicht nur der Anschaffungspreis, sondern auch Parken, Tanken, Versicherung, TÜV, Reparaturen, Reifenwechsel und eventuelle Bußgelder. Nur wenige (kleine) Autos kommen nach Berechnungen des ADAC auf monatlich weniger als 500 Euro an Unterhaltskosten.

Wenn Sie überprüfen wollen, wie hoch die Kosten für Ihr Automodell monatlich im Schnitt sind, bietet der ADAC eine kostenfreie Autokostenübersicht mit etwa 1.500 verschiedenen Modellen der bekanntesten Automarken.

Nutzen Sie die Situation, um Ihr Mobilitätsverhalten genau anzuschauen und nachzurechnen, welches Mobilitätskonzept für Sie passt. Wir haben noch einige günstige Alternativen zum Auto gesammelt, die Ihnen vielleicht weiterhelfen.

ÖPNV und Deutschlandticket

Gerade durch das Deutschlandticket bietet der ÖPNV mit 49 Euro pro Monat eine deutlich günstigere Alternative zu einem Auto. Wir haben verschiedene Anbieter angefragt und eine Übersicht erstellt, wo Sie das Deutschlandticket auch mit negativer Schufa erhalten.

Carsharing Mietwagen und Taxi

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Carsharing Angebote, die unter Umständen günstiger als ein eigenes Auto sind, vor allem, wenn Sie das Auto nicht jeden Tag nutzen. In Städten und gerade bei Kurzstrecken können auch Uber, Taxi oder andere Fahrdienste eine unkomplizierte und günstige motorisierte Transportmöglichkeit darstellen.

Fahrrad

Nicht selten dürfte es eine Überlegung wert sein, vom Auto auf das Fahrrad zu wechseln. Fahrräder benötigen keine Versicherung, kein Benzin, keine Steuern oder Wartung und keinen TÜV und sie lassen sich in vielen Fällen auch selbst reparieren. Sie sind günstig in der Anschaffung und ersparen den Weg ins Fitnessstudio. Gerade in Städten oder in den Sommermonaten kann das eine gute Alternative sein.

Wie gut man mit dem Rad voran kommt, bewertet der ADFC im Städteranking.

Fahrgemeinschaften

Auch wenn Ihr Auto von der Pfändung verschont bleibt, sind PKWs meist ein großer Kostenfaktor. Gerade für regelmäßige Fahrten wie zur Arbeit könnte sich eine Fahrgemeinschaft lohnen, um sich die Spritkosten mit einem Kollegen oder einer Kollegin zu teilen. Auch die Fahrt zum Arzt mit der Nachbarin oder das Elterntaxi fürs Sportprogramm der Kinder wird unterhaltsamer, wenn sie gemeinsam im Auto sitzen. Hören Sie sich einfach um, wo Sie Fahrten teilen und gemeinsam erledigen können und scheuen Sie sich nicht, um eine Fahrtkostenbeteiligung zu bitten, wenn Sie jemanden mitnehmen.

Mobilitätsmix als Chance

Viele machen alle Wege mit dem Auto, weil es so einfach erscheint und man sich so daran gewöhnt hat. Dabei ist es oft am günstigsten und nachhaltigsten, auf einen Mobilitätsmix zu setzen. Prüfen und rechnen Sie ehrlich für sich, welche Optionen für Sie bestehen und ob, bzw. in welcher Form, ein eigenes Auto die geeignete Variante ist, bevor Sie sich Gedanken über die Pfändbarkeit machen.

Sorge vor der Autopfändung?

Die Schuldnerberatung vor Ort unterstützt und berät Sie!

Autor

Patrick Stahl ist Projektmitarbeiter der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. und Schuldnerberater.

Quellen

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=131372&pos=0&anz=1
https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht.pdf
https://www.adac.de/news/carsharing-statistik/

Prof. Dr. Hugo Grothe Vortrag „PKW, Dienstwagen und Jobrad – Neues zu den Fahrzeugen des Schuldners in der Insolvenz“ auf der 46. Verbraucherinsolvenzveranstaltung am 26.01.2024 in Wiesbaden