Auskunfteien und Kreditscore
Was wird gespeichert und wie lange?
Sie wollen einen Kredit bei einer Bank anfragen, einen neuen Handyvertrag abschließen oder etwas auf PayPal oder Klarna mit Ratenzahlung bezahlen? Dann spielen Auskunfteien eine Rolle, ohne dass Sie das unbedingt wahrnehmen. Auskunfteien sind private Unternehmen, die Daten über Firmen und Privatpersonen speichern und daraus berechnen, wie wahrscheinlich diese ihre Rechnungen bezahlen. Diese Bewertungen können bei größeren Kaufverträgen, Ratenzahlungen, der Kreditvergabe aber auch beim Abschluss eines Mietvertrags eine große Rolle spielen. Wenn die Auskunfteien Sie als nicht kreditwürdig einschätzen, wird der Vertrag höchstwahrscheinlich abgelehnt oder unter schlechteren Bedingungen angeboten. Aber was genau wird dort eigentlich gespeichert? Werden diese Daten auch wieder gelöscht? Und was passiert, wenn eine Auskunftei falsche Daten über mich gespeichert hat?
Wann kommt es zu einem Eintrag bei einer Auskunftei?
Auskunfteien speichern Daten aus verschiedenen Gründen. In diesem Beitrag soll es aber vor allem um die Negativeinträge gehen. Negativeinträge sind Einträge, die sich negativ auf die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit auswirken. Beispiele hierfür sind etwa:
- Schulden, die trotz mehrerer Mahnungen nicht zurückgezahlt wurden oder
- ein laufendes oder abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren.
Manche Einträge sind jedoch nicht pauschal in negativ oder positiv einzuordnen. Eine Kreditkarte kann zum Beispiel die Bewertung verbessern, weil die Bank denkt, dass man die Kartenschulden zurückzahlen kann. Aber wenn man zu viele Kreditkarten hat, kann das die Bewertung wiederum negativ beeinflussen. Denn dies kann bedeuten, dass man Geldprobleme hat. Das gilt auch für Kredite und Kreditanfragen.
Wenn Sie Schulden haben, die Sie trotz mehrerer Mahnungen nicht zurückzahlen konnten, werden diese aber nicht automatisch bei Auskunfteien gespeichert. Die Auskunfteien haben Vertragspartner. Das sind vor allem Banken, große Unternehmen und Inkassobüros. Neben den Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, erhalten Auskunfteien nur Daten von Ihnen, wenn ein Vertragspartner die Auskunftei informiert. Alle Schulden bei staatlichen Einrichtungen wie zum Beispiel beim Finanzamt oder dem Jobcenter werden ebenso wie Schulden bei Privatpersonen nicht gespeichert.
Was nutzen mir die gespeicherten Daten?
Vielleicht ärgern Sie sich, weil eine Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Ihnen eine Wohnung oder ein Darlehen verweigert wurde. Wenn Sie verschuldet sind, können die Daten der Auskunfteien aber auch nützlich sein:
- Wenn Sie bereits einen guten Überblick über Ihre Schulden haben, können Sie diese mit den Daten der Auskunfteien vergleichen. Gerade bei älteren Forderungen kommt es gelegentlich vor, dass Unterlagen dazu verloren gehen. Durch den Vergleich ist es unwahrscheinlicher, dass Forderungen vergessen werden. Falls Ihnen der Überblick zu Ihren Schulden noch fehlt, hilft Ihnen unsere Sortierhilfe.
- Wenn Ihnen viele Unterlagen zu Ihren Schulden fehlen, erhalten Sie mit den Daten der Auskunfteien eine erste Übersicht. Die Vollständigkeit Ihrer Daten ist dadurch aber nicht garantiert.
Wie erhalte ich die über mich gespeicherten Daten?
Sie haben das Recht, einmal pro Jahr eine kostenfreie Selbstauskunft zu erhalten. Manche Auskunfteien verkaufen aber auch die Selbstauskunft mit besonderen Zusatzinhalten oder als Schnelllieferung. In der kostenlosen Selbstauskunft (teilweise auch „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ genannt) finden Sie aber eine vollständige Übersicht aller gespeicherten Informationen. Auch der Schuldenberatung vor Ort reicht die kostenlose Selbstauskunft, um mit Ihnen Ihre Übersicht zu ergänzen.
Hier können Sie eine Selbstauskunft beantragen:
Die einzelnen Auskunfteien erhalten Ihre Daten von unterschiedlichen Unternehmen. Um einen möglichst guten Überblick zu erhalten, empfiehlt es sich deshalb, mehrere Selbstauskünfte einzuholen.
Daten in der Auskunft sind falsch, was kann ich tun?
Es kann vorkommen, dass Auskunfteien durch Verwechslungen falsche Daten zu Ihnen speichern. Dann wird zum Beispiel fälschlicherweise Ihr Kreditantrag abgelehnt, weil Schulden einer anderen Person mit gleichem Namen irrtümlich Ihnen zugeschrieben wurden. Oder ein Vertragspartner meldet nicht, dass eine Rechnung bezahlt wurde. In diesen Fällen ist es ratsam, sich mit der Auskunftei in Verbindung zu setzen. Falls das Problem dort nicht gelöst werden kann, gibt es zum Beispiel bei der Schufa anschließend noch die Möglichkeit, sich an die Ombudsstelle der Schufa zu wenden. Wenn keine Einigung mit der Auskunftei zustande kommt, können noch die gemeinsame externe Beschwerdestelle der Auskunfteien und die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weiterhelfen.
So erreichen Sie die Auskunfteien:
- Schufa Korrekturantrag und Ombudstelle
- Crif
- Boniversum
- Infoscore/Experian
- gemeinsame externe Beschwerdestelle der Auskunfteien
Wie lange sind Einträge gespeichert?
Die gespeicherten Daten haben unterschiedliche Speicherfristen und müssen auch wieder gelöscht werden. Hierfür haben die Auskunfteien gemeinsame Verhaltensregeln festgelegt, die bei Änderung vom zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt werden müssen. Darin sind zum Beispiel folgende Speicherfristen festgelegt:
Art der Daten | So lange sind sie gespeichert |
Kreditanfragen | Maximal 36 Monate, auf Anfrage vorzeitige Löschung nach 12 Monaten |
P-Konto | Bis die Bank die Beendigung bekannt gibt |
Daten aus Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte | Maximal 3 Jahre. Frühere Löschung möglich, wenn die Löschung durch das Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird. |
Verbraucherinsolvenzverfahren | 6 Monate nach Beendigung |
Restschuldbefreiung | 6 Monate nach Erteilung |
Abgewiesenes Insolvenzverfahren | Bis zu 3 Jahre |
Restschuldbefreiung wurde versagt | Bis zu 3 Jahre |
Nicht erfüllte Zahlungsverpflichtung | 3 Jahre nach Erledigung oder 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung |
In der Liste sind lediglich Merkmale in Verbindung mit Verschuldung aufgeführt. Eine Übersicht zu allen Speicherfristen findet sich in den Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien.