Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?
Jede Schuldensituation ist individuell. Auch jeder Weg aus den Schulden ist anders. Im Folgenden wollen wir Ihnen zeigen, was Sie bei einer Schuldnerberatung im Normalfall erwartet.
Beratungsstellensuche
Kontaktaufnahme
Wartezeit
Erstes Beratungsgespräch
Existenzsicherung
Haushalts- und Budgetplanung
Forderungsüberprüfung
Verhandlung mit den Gläubigern
Insolvenzberatung
Beratung abschließen
Beratungsstellensuche
Über die Beratungsstellensuche können Sie die nächste Schuldner- und Insolvenzberatungstelle finden.
Die Schuldnerberatung bei staatlichen und gemeinnützigen Einrichtungen ist in der Regel kostenlos. Sollten doch Kosten erhoben werden, informiert Sie die Beratungsstelle über die Höhe und Verwendung zu Beginn der Beratung.
Kommerzielle Schuldenregulierer werben oft mit einem "kostenlosen Erstgespräch" und verlangen danach viel Geld. Lassen Sie sich in Ihrer Notsituation nicht überrumpeln und informieren Sie sich genau, bevor Sie einen Beratungsvertrag unterschreiben. Faustregel: Je unübersichtlicher eine Preisaufstellung ist, desto unseriöser ist der Anbieter.
Kontaktaufnahme
Termin vereinbaren: Üblicherweise rufen Sie selbst bei einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen sich einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch geben. Manchmal kann auch das Sozialamt oder Jobcenter Termine vermitteln.
Hinweis: Einerseits gibt es bei manchen Beratungsstellen Vorgaben, dass nur bestimmte Personengruppen (kostenlos) beraten werden dürfen (z.B. nur Menschen mit einem geringen Einkommen). Andererseits gibt es Beratungskräfte mit besonderem Fachwissen (z.B. zu Immobilienschulden, Schulden bei Selbständigen oder Krankenkassenschulden). Im Rahmen der Terminvereinbarung findet deshalb auch meist eine Klärung der Zuständigkeit statt.
Wartezeit
Es kann vorkommen, dass Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle nicht sofort einen Termin erhalten. Die Wartezeit können Sie gut nutzen, um sich auf den Beratungstermin vorzubereiten. Einige Beratungsstellen bieten auch (meist kostenlose) Informationsveranstaltungen an, die Sie während der Wartezeit besuchen können.
Bei einzelnen Fragen stellt vielleicht auch eine Online-Beratung eine Option für Sie dar?
Wichtig: Über akute Notsituationen, etwa wenn der Strom abgestellt werden soll oder der Verlust der Wohnung droht, sollten Sie die Beratungsstelle schon bei der Terminanfrage informieren. Dann kann auch während der Wartezeit eine Notfallberatung stattfinden.
Erstes Beratungsgespräch
Im ersten Beratungsgespräch geht es darum, sich gemeinsam einen Überblick über Ihre konkrete Situation zu verschaffen. Während des gesamten Beratungsprozesses wird die Beratungskraft mit Ihnen absprechen, welche Aufgaben Sie selbst erledigen können und in welche Bereichen Sie die professionelle Kompetenz der Beratungskraft als Unterstützung benötigen. Es geht um Sie und Ihr Geld. Darum wird die Beratungsstelle immer besonderen Wert darauf legen, dass Sie möglichst eigenständig handeln. Sollten Sie sich dabei überfordert fühlen, können Sie auf die Unterstützung der Beratungskraft zählen - Sie werden mit Ihren Fragen und Problemen nicht allein gelassen.
Weitere Themen eines Erstberatungsgesprächs sind oft:
- Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialleistungsträger
- Datenschutzvereinbarung
- eventuell Unterzeichnung einer Vertretungsvollmacht
- Hinweis auf Kontaktmöglichkeiten zum Berater bei dringenden Fragen
- Vereinbarung von weiteren Beratungsterminen
Tipp: Bringen Sie zu dem ersten Beratungsgespräch lieber zu viele als zu wenig Unterlagen mit. Alle Informationen zu Einnahmen und Ausgaben, zu Schulden und Bescheiden können hilfreich sein. Wir haben eine Übersicht erstellt, wie Sie sich gut auf das Erstberatungsgespräch vorbereiten können.
Existenzsicherung
Je früher Sie sich kümmern, desto besser kann die Beratungsstelle Ihnen helfen!
- Wohnraum sichern: Auch wenn der Vermieter bereits die Kündigung ausgesprochen hat, gibt es viele Möglichkeiten, den Verlust der Wohnung noch zu verhindern.
- Stromsperren vermeiden: Strom und Gas zu zahlen ist wichtiger, als "alte" Schulden zu tilgen. Energieschulden gefährden Ihre Existenz, denn in letzter Konsequenz drohen Liefersperre und Vertragskündigung.
- Ersatzfreiheitsstrafe verhindern: Sollten Sie wegen einer Straftat von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein, droht bei fehlender Klärung eine Inhaftierung. Die Schuldnerberatung informiert Sie über Möglichkeiten, dies zu verhindern.
- Geld verfügbar machen: Mithilfe der entsprechenden Anträge (z.B. beim Gericht oder der Bank) unterstützt Sie die Schuldnerberatung dabei, an das Geld zu kommen, dass Ihnen zusteht.
Haushalts- und Budgetplanung
Bei der Prüfung Ihrer monatlichen Einnahmen wird Sie die Schuldnerberatung dazu beraten, ob Sie Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben. Das sind zum Beispiel Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Gerade zu Beginn einer Schuldnerberatung kann es vorkommen, dass die Beratungskraft Sie auf einzelne Ausgaben in Ihrem Haushaltsplan hinweist. Diese Hinweise sollten Sie nicht als Bevormundung auffassen, sondern als Möglichkeit nutzen, um mit Ihrer Beratungskraft über Ihre finanziellen und persönlichen Planungen zu sprechen. Sie selbst wissen, was Ihnen wichtig erscheint. Die Beratungskraft kann Ihnen jedoch aus unabhängiger und objektiver Sicht bei der Einschätzung helfen, ob Sie sich diese und andere Ausgaben auf Dauer leisten können.
Die Beratungsstelle kann Ihnen Orientierungshilfen geben. Sie selbst entscheiden dabei, wie Sie Ihre finanziellen Mittel verwenden und wie Sie Ihren Haushalt planen: Sie können ein ausführliches Haushaltsbuch führen, in das Sie jede einzelne Einnahme und Ausgabe eintragen. Oder Sie beschränken sich darauf, Ihre regelmäßigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten.
Für den Erfolg einer Schuldnerberatung ist es aber unerlässlich, dass Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben überblicken und kennen.
Forderungsüberprüfung
Wussten Sie, dass sich häufig die Summe der Schulden im Laufe der Schuldnerberatung deutlich verändert? Denn eine wichtige Aufgabe der Beratungskraft besteht darin, zu überprüfen, ob die Zinsen und Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, richtig angegeben sind. Gerade Inkassounternehmen verlangen oft mehr, als ihnen zusteht. Teilweise sind Forderungen oder Forderungsanteile so alt, dass sie verjährt sind. Und manchmal wurden Zahlungen nicht korrekt verbucht. Je nach Zusammensetzung Ihrer Schulden kann sich die Summe deshalb im Beratungsprozess noch einmal verringern.
Gleichzeitig gehört zur Forderungsüberprüfung auch, auf Suche zu gehen nach Gläubigern, die Sie vielleicht vergessen haben. Und aktuelle Forderungsaufstellungen anzufordern, wenn die letzten Schreiben Ihrer Gläubiger schon älteren Datums sind. Hier gilt umgekehrt: je nach Zusammensetzung Ihrer Schulden kann sich die Summe deshalb im Beratungsprozess noch einmal erhöhen.
Verhandlung mit den Gläubigern
Bei Verhandlungen mit den Gläubigern wird die Beratungskraft Sie dabei unterstützen, einen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen. Die jeweiligen Schritte werden immer eng mit Ihnen abgestimmt. Richtschnur für Ihre finanzielle Belastbarkeit sind immer die individuellen Pfändungsfreigrenzen. Zahlungen aus dem sogenannten pfändungsfreien Betrag (unterhalb der Pfändungsfreigrenze) werden nur in absoluten Ausnahmefällen und nur auf expliziten Wunsch der Ratsuchenden angeboten.
Vorsicht ist geboten, wenn eine Beratungskraft von Ihnen wissen will, welchen Geldbetrag Sie monatlich entbehren können, um mit diesem Betrag unhinterfragt ein Angebot an die Gläubiger zu machen. Eine seriöse Beratung prüft Ihre finanziellen Möglichkeiten mit Ihnen. In der Regel informiert die Beratungskraft Sie zunächst über die Höhe des Pfändungsbetrags, der monatlich an die Gläubiger abzugeben ist und wie viel Sie für sich selbst behalten können. Erst danach wird gemeinsam entschieden, ob und welche Summe den Gläubigern angeboten werden soll.
In einer Verhandlung können zum Beispiel folgende Möglichkeiten genutzt werden:
- Stundung: Diese Maßnahme ist sinnvoll, wenn es sich nur um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit oder einen kurzfristigen finanziellen Engpass handelt. Beispielsweise wenn bereits fest steht, dass Sie in einigen Monaten wieder eine Arbeitsstelle mit regelmäßigem Lohn oder Gehalt haben und daraus Zahlungen aufnehmen können und Sie nur für wenige Wochen "knapp bei Kasse" sind. Eine Stundung macht keinen Sinn, wenn kein Ende des Engpasses in Sicht ist.
- Ratenzahlungsvereinbarungen: Zahlungsvereinbarungen kommen in Frage, wenn ausreichendes Einkommen vorhanden ist, die ausstehenden Forderungen einschließlich der laufenden Zinsen in einem überschaubaren Zeitraum zu tilgen.
- Vergleiche/ Forderungsnachlässe: Bei einem Vergleich verzichtet der Gläubiger aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall auf mehr oder weniger große Bestandteile seiner Forderung. Der Restbetrag wird entweder in Form einer einmaligen Zahlung (z.B. aus angesparten Mitteln, Zuwendungen von Verwandten/Bekannten, Stiftungsmitteln, Stiftungsdarlehen o.ä.) geleistet. Ob und in welcher Höhe und Form Vergleiche möglich sind, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden. Das Alter der Forderung, die Prognose der finanziellen Zukunftssituation des Schuldners, die persönliche und soziale Situation spielen hier eine große Rolle.
- Verzicht/ Erlass/ Niederschlagung: In sehr seltenen Einzelfällen verzichten die Gläubiger aufgrund einer entsprechenden finanziellen, persönlichen und sozialen Prognose des Schuldners auf ihre Forderungen. Vor allem bei Behörden und öffentlichen Stellen können Forderungen aufgrund von entsprechenden Vorschriften in Ausnahmefällen erlassen oder niedergeschlagen werden.
Dieser Prozess der Verhandlung wird üblicherweise als außergerichtliche Einigung bezeichnet.
Insolvenzberatung
Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, kommt für Sie möglicherweise das gerichtliche Insolvenzverfahren in Betracht. Über das Verfahren und die jeweiligen Schritte klärt Sie die Beratungskraft auf und unterstützt und begleitet Sie durch das Verfahren.
Beratung abschließen
Wenn Sie und die Beratungskraft zu dem Ergebnis kommen, dass die gemeinsamen Ziele erreicht wurden, findet ein Abschlussgespräch statt. In diesem Gespräch werden noch offene Fragen geklärt und zuständige Ansprechpartner für die Zukunft benannt.
Sollten Sie Ihrer Beratungskraft (Original)Unterlagen (z.B. Vollstreckungsbescheide) gegeben haben, erhalten Sie diese spätestens im Abschlussgespräch zurück. Sollten Sie der Beratungskraft eine Vollmacht erteilt haben, wird diese entweder widerrufen oder erlischt.
Der Ablauf kann je nach Beratungsstelle variieren. Informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihrer Beratungsstelle über die benötigten Unterlagen, Öffnungszeiten und Voraussetzungen.
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So bereiten Sie sich perfekt aufs Erstgespräch vor.